Die Kontovollmacht – Nützliche Hilfe bei Nutzung eines Girokontos
Eine Kontovollmacht, die ursprünglich als Bankvollmacht bezeichnet wird, ist eine sogenannte Vollmacht zugunsten Dritter. Sie kann vom Kontoinhaber erteilt werden, um einer legitimierten Person Zugriff auf ein Girokonto zu gewähren – jeweils im Rahmen der festgelegten Bevollmächtigung. So kann dieser Rahmen zum Beispiel die Durchführung von Geldüberweisungen an Bankschaltern oder Terminals vorsehen. In aller Regel ist die Kontovollmacht jedoch als unbegrenzt anzusehen. Für das Inkrafttreten einer Bankvollmacht kommen prinzipiell drei verschiedene grundlegende Szenarien infrage.
Wirksame Kontovollmacht nach Festlegung durch den Kontoinhaber
Eine wirksame Kontovollmacht wird stets durch den Inhaber eines Girokontos gegenüber des Kreditinstituts festgelegt. Entscheidend ist dabei nicht nur der Rahmen, in dem die Vollmacht auf das zugrunde liegende Konto Anwendung findet, sondern auch die Art der Vollmacht. Generell lässt sich die Wirksamkeit dieser Vollmachten in drei Arten aufteilen:
- Transmortale Kontovollmacht
- Prämortale Kontovollmacht
- Postmortale Kontovollmacht
Eine transmortale Bevollmächtigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie im Grunde zeitlich unbegrenzt gültig ist und somit auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Von einer prämortalen Kontovollmacht ist im Normalfall die Rede. Es handelt sich dann um eine Vollmacht bis zum Todesfall, die bei Eintreten des Todes eines Kontoinhabers automatisch erlischt. Diese Vollmacht ist jedoch vor allem für Banken mit hohen Risiken behaftet, da grundsätzlich vor jeder Verfügung geprüft werden muss, ob der Kontoinhaber noch am Leben ist. Die dritte Art der Bevollmächtigung, die postmortale Kontovollmacht, besagt, dass die Wirksamkeit mit dem Tod des Kontoinhabers eintritt. Sie wird zu Lebzeiten vom Vollmachtgeber schriftlich gegenüber der Bank erklärt und beschreibt, in welchem Umfang ein Bevollmächtigter nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen darf bzw. soll. Sie kommt vor allem bei Ehepaaren zum Tragen, um den hinterbliebenden Ehepartner im Umgang mit Erbschaften zu entlasten.
Risikofaktor Kontovollmacht? Vertrauensvorschuss für Bevollmächtigte
Die Wirksamkeit einer Bankvollmacht stellt vor allem ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kontoinhaber und den in einer Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten dar. Dieses Vertrauensverhältnis ist dem Risiko von Missbrauch ausgesetzt. Die Legitimation, über ein schriftlich festgelegtes Konto zu verfügen, wird vor allem dann missbräuchlich ausgenutzt, wenn sich Bevollmächtigte wissentlich einen erheblichen Vermögensvorteil verschaffen. Die rechtliche Aufklärung, ob, wann und in welchem Umfang es sich tatsächlich um einen vorsätzlichen Missbrauch handelt oder nicht, ist entsprechend vielschichtig.
Allgemein kommen einem Kontoinhaber bei Verdacht auf Missbrauch seiner Vollmacht jedoch verschiedene rechtliche Aspekte zugute. Unter ihnen beispielsweise jene Weitergabe von Namen der Bevollmächtigten an Behörden, zu denen Banken im Rahmen des Kontoabrufverfahrens berechtigt sind. Zudem haben Vollmachtgeber auch die Möglichkeit, ihre Vollmachten zu jeder Zeit schriftlich gegenüber dem Kreditinstitut zu widerrufen. Dieser Widerruf ist insoweit nur einseitig möglich und sofort wirksam. Überdies sieht das Recht auch weitere Schutzmechanismen vor, die das Risiko für den Missbrauch einer Kontovollmacht mindern.